City Tax Übernachtungssteuer Berlin | ||||
Am 01. Januar 2014 tritt die vom Berliner Senat beschlossene Übernachtungssteuer in Höhe von 5% des Netto-Zimmerpreises für touristische Übernachtungen für Buchungen ab dem 1. Januar 2014 in Berlin in Kraft. Diese Steuer wird von unseren Gastgebern erhoben und an die Stadt Berlin abgeführt. Berufliche Übernachtungen sind von der Übernachtungssteuer ausgenommen. Daher müssen wir von Ihnen den Grund Ihrer Reise – privat oder geschäftlich – erfragen. Reisende, die aus beruflichen Gründen nach Berlin kommen, sind von der City Tax befreit. Als Nachweis hierfür werden folgende Möglichkeiten akzeptiert:
Der Nachweis muss für jeden Gast einzeln erfolgen. Für weitergehende Fragen hat das Finanzamt eine Hotline eingerichtet. Bitte rufen Sie dort an, wenn Sie wissen möchten, ob ihr beruficher Grund anerkannt wird: +49 (030) 9024 26976 Finanzamt Marzahn-Hellersdorf, Allee der Kosmonauten 29, 12681 Berlin. Sprechzeiten: Montag, Freitag 08:00 Uhr – 13:00 Uhr Donnerstag 11:00 Uhr – 18:00 Uhr Sollten Sie von der Befreiung Gebrauch machen, dann laden Sie bitte das erforderliche Formular von der Webseite des Senats und bringen dies ausgefüllt bei Aneise dem Gastgeber mit.
Sollten Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Angabe machen wollen, so muss die Steuer vom Gastgeber erhoben werden. Lassen Sie sich vom Gastgeber eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, dann können Sie die Steuer auch im Nachhinein noch erstattet bekommen. Gleiches gilt, wenn Sie einen Grund geltend machen wollen, der auf der Webseite des Senates nicht aufgeführt ist. In Freiburg gibt es ein ähnliches Gesetz, dort sind folgende Ausnahmen als Beispiel genannt:
Ob diese Ausnahmen auch für Berlin gelten, können wir Ihnen leider nicht sagen. Laut FAQ auf der Webseite sind auch folgende von der City-Tax befreit:
Im Zweifel muss die Steuer gezahlt werden. Lassen Sie sich vom Gastgeber eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, dann können Sie die Steuer auch im Nachhinein noch erstattet bekommen. Nach Einführung ähnlicher Steuern in anderen deutschen Städten, wurde bereits mehrfach dagegen geklagt – bei Erfolg der Klage wurden die Steuern jeweils zurückgezahlt. Auch wir hoffen sehr darauf. Trotz sorgfältiger Prüfung können wir für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen. Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an das für Sie zuständige Finanzamt. |
||||
| Bed
and Breakfast in Deutschland | Unterkünfte
/ Bed and Breakfast in Europa | Datenschutzerklärung | Kontakt/Impressum |
| ||||